Darin heißt es, intersexuelle Menschen müssten als Teil gesellschaftlicher Vielfalt Respekt und Unterstützung der Gesellschaft erfahren.
Eine entsprechende Neuregelung in § 22 Abs.
Beleg für den kulturhistorisch bedingten Einfluss bei der Geschlechtsfestlegung sei, dass männliche Zuweisungen in drei Viertel aller Fälle in der zweiten Hälfte des 20.
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Dadurch bildet sich aus der bislang uneindeutigen bis leicht vergrößerten ein eher kleiner männlicher , wobei eine Fehlbildung der , der sogenannten häufiger auftritt.
Trotzdem gab es in den darauffolgenden Jahren keinen signifikanten Rückgang von geschlechtsnormierenden Operationen an Neugeborenen.
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